Die Matura wird offiziell Reifeprüfung genannt und besteht aus drei Säulen:
Im Rahmen der Matura schreiben Sie über ein selbstgewähltes Thema eine Vorwissenschaftliche Arbeit, kurz VWA. Diese umfasst ungefähr 20 Seiten, entspricht in gewissen Aspekten wissenschaftlichen Ansprüchen und wird grundsätzlich in einem Zeitraum von 3 Semestern verfasst. Die wichtigsten Ergebnisse Ihrer VWA präsentieren Sie schließlich. Im Kurs Vorwissenschaftliches Arbeiten erhalten Sie alle Informationen und trainieren die Fähigkeiten, die Sie zur Erstellung einer VWA benötigen.
Die VWA wird ab dem Sommersemester 2025 durch die sogenannte „abschließende Arbeit“ ersetzt. Im Rahmen dieser kann wie auch schon bei der VWA eine wissenschaftliche Arbeit verfasst, alternativ aber auch ein künstlerisch-kreativer Beitrag erstellt werden, wie zum Beispiel ein Podcast oder eine Videoreportage. Ebenso sind Forschungsprojekte, beispielsweise eine empirische Erhebung samt Interpretation der Ergebnisse, als abschließende Arbeit zugelassen.
Schließen Studierende bis inklusive dem Schuljahr 2028/29 das Abendgymnasium ab, können sie sich dafür entscheiden, eine abschließende Arbeit im Rahmen der Reifeprüfung zu erstellen. Legen sie eine zusätzliche (4.) mündliche Teilprüfung oder eine zusätzliche (4.) schriftliche Teilprüfung ab, so entfällt die abschließende Arbeit. Ab dem Schuljahr 2029/30 ist die abschließende Arbeit für alle Studierenden verpflichtend.
Ihre Matura besteht aus mindestens 3 schriftlichen Teilprüfungen, auch Klausuren genannt. Auf alle Fälle maturieren Sie schriftlich in Deutsch, Mathematik und in einer lebenden Fremdsprache, für gewöhnlich in Englisch. Anders als im Wirtschaftskundlichen Zweig können Sie im Gymnasialen Zweig auch eine 4. Klausur ablegen, entweder in einer weiteren lebenden Fremdsprache oder in Latein. Tun Sie dies, absolvieren Sie insgesamt nur 2 mündliche Teilprüfungen.
Sollten Sie in einer Klausur negativ bewertet werden, besteht die Möglichkeit, diese Note in einer sogenannten Kompensationsprüfung mündlich auszubessern. Falls Sie sich gegen eine Kompensationsprüfung entscheiden, treten Sie später im selben Unterrichtsfach erneut zur schriftlichen Teilprüfung an.
Sie können in allen Unterrichtsfächern, die aus mindestens 2 Modulen bestehen, mündlich maturieren. Im Normalfall müssen Sie 3 mündliche Teilprüfungen ablegen. Anstelle einer 3. mündlichen Teilprüfung können Sie auch eine 4. schriftliche wählen. In diesem Fall brauchen Sie lediglich 2 mündliche Teilprüfungen.
Bei der Entscheidung, in welchen Unterrichtsfächern Sie mündlich maturieren, sind folgende Bestimmungen zu beachten:
- Bei 3 mündlichen Teilprüfungen:
Die 3 Unterrichtsfächer, die Sie wählen, müssen gemeinsam ein Ausmaß von mindestens 16 Wochenstunden erreichen. Beispielsweise umfassen die Unterrichtsfächer Bildnerische Erziehung sowie Psychologie und Philosophie jeweils 5 Stunden. Entscheiden Sie sich für diese beiden Fächer, muss für die 3. Teilprüfung ein Unterrichtsfach gewählt werden, das sich aus mindestens 6 Wochenstunden zusammensetzt. Beispielsweise wäre Chemie mit 6 Wochenstunden geeignet, aber auch Biologie und Umweltkunde mit 8 Wochenstunden.
- Bei 2 mündlichen Teilprüfungen:
Die 2 Unterrichtsfächer, die Sie mündlich maturieren, müssen gemeinsam ein Ausmaß von mindestens 11 Wochenstunden erreichen. Zum Beispiel ist die Kombination aus Musikerziehung sowie Psychologie und Philosophie nicht möglich, da beide Fächer gemeinsam nur 10 Wochenstunden umfassen. Zugelassen wären allerdings Musikerziehung und Chemie, da beide gemeinsam auf exakt 11 Wochenstunden kommen.
Aus wie vielen Wochenstunden sich ein Fach zusammensetzt, erfahren Sie, indem Sie die Stundentafeln des Vollstudiums aufrufen und die Wochenstundenanzahl aller Module eines Unterrichtsfachs zusammenzählen. Das Fach Chemie besteht beispielsweise aus 2 Modulen. CH1 besteht aus 3 und CH2 ebenso aus 3 Wochenstunden. Das ergibt insgesamt 6 Wochenstunden.
Sobald Sie ein Unterrichtsfach mit dem höchsten Modul abschließen, können Sie in diesem Fach maturieren. Maturaprüfungen, die Sie auf diesem Weg ablegen, werden „Vorgezogene Teilprüfungen“ genannt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie eine schriftliche oder eine mündliche Teilprüfung vorziehen.
Voraussetzung für eine Vorgezogene Teilprüfung ist, dass alle vorangegangen Module des gewählten Unterrichtsfaches bereits positiv beurteilt sind oder noch im selben Semester wie das höchste Modul positiv abgeschlossen werden. Die Vorgezogene Teilprüfung muss in dem Semester abgelegt werden, in dem Sie das höchste Modul des gewählten Faches abschließen.
Die letzte Teilprüfung, egal ob mündlich, schriftlich oder abschließende beziehungsweise Vorwissenschaftliche Arbeit, können Sie erst ablegen, sobald Sie alle Unterrichtsfächer positiv abgeschlossen haben, die in Ihrem Schulzweig vorgeschrieben sind. Aus diesem Grund können Sie maximal 6 Teilprüfungen vorziehen, wobei die abschließende beziehungsweise Vorwissenschaftliche Arbeit als solche Teilprüfung gilt.
Vorgezogenes Maturieren ermöglicht, die Matura über einen längeren Zeitraum hinweg in kleineren Teilen zu absolvieren. Einzelne Prüfungen können dadurch mehrere Jahre auseinander liegen, Lerndruck und zeitlicher Stress reduziert werden.
Eine negative Teilprüfung, egal ob schriftlich oder mündlich, kann dreimal wiederholt werden. Für jede Prüfung, auch für einen neuerlichen Prüfungsantritt, müssen Sie sich schriftlich anmelden. Sollten Sie ungerechtfertigt einer Matura-Prüfung fernbleiben, ohne sich eine Woche zuvor abgemeldet zu haben oder einen stichhaltigen Verhinderungsgrund anführen zu können, verlieren Sie eine Wiederholungsmöglichkeit.
Sollte eine Teilprüfung negativ beurteilt werden, müssen Sie diese im selben Fach wiederholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Teilprüfung vorgezogen oder im Rahmen des Haupttermins gewählt wurde. Sind Sie einmal zu einer Teilprüfung in einem bestimmten Unterrichtsfach angetreten, können Sie dieses Fach nicht mehr durch ein anderes ersetzen.