Ein Modul gilt als abgeschlossen, sobald Sie dieses besucht und eine positive Benotung erhalten haben. Schularbeiten, Tests, Wiederholungen, Portfolioaufgaben, Arbeitsaufträge usw. können dabei die Grundlage für Ihre Beurteilung bilden. In welcher Form, erfahren Sie zu Modulbeginn von Ihrer jeweiligen Lehrperson.
Zwei weitere Prüfungsformen ermöglichen in bestimmten Situationen, negative Beurteilungen rasch auszubessern oder vorhandene Vorkenntnisse in Unterrichtsfächern nachzuweisen:
Wird ein Modul nicht oder mit „Nicht genügend“ beurteilt, müssen Sie über dieses Modul ein Kolloquium ablegen oder das Modul nochmals besuchen. In den Schularbeitsfächern besteht ein Kolloquium grundsätzlich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In allen anderen Fächern sind Kolloquien ausschließlich mündlich. Termine für schriftliche Kolloquien finden dreimal pro Semester statt, am Anfang, in der Mitte und am Ende. Es prüft jeweils die Lehrperson, bei der Sie das negativ benotete Modul zuletzt besucht haben. Prüfungsstoff ist der gesamte Unterrichtsinhalt des entsprechenden Moduls.
Die Anmeldung zu einem schriftlichen Kolloquium erfolgt spätestens 1 Woche im Vorhinein über das Sekretariat, entweder persönlich, via Mail oder mittels eines Formulars . In Fächern, in denen keine Schularbeiten geschrieben werden, vereinbaren Sie den Termin für das mündliche Kolloquium individuell mit der jeweiligen Lehrperson.
Über einzelne Module können Sie, ohne diese zuvor besucht zu haben, eine Einstufungsprüfung ablegen. Am Abendgymnasium wird eine solche Prüfung „Modulprüfung“ genannt. Diese dient dazu, bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen und somit den Weg zur Matura zu verkürzen. Besitzen Sie beispielsweise aufgrund zahlreicher Auslandsaufenthalte gute Englischkenntnisse, können Sie in einer Modulprüfung die Berechtigung erwerben, im Fach Englisch in einem höheren Modul einzusteigen. Die vorangegangenen Module gelten dann als absolviert.
Modulprüfungen müssen über ein Formular, das Sie auch im Sekretariat erhalten, beantragt und entsprechend begründet werden. Die Genehmigung erfolgt durch die Direktion. Eine Modulprüfung ist allerdings nur dann möglich, wenn das Modul am Abendgymnasium noch nie gebucht wurde. Bei einer negativen Beurteilung können Sie eine Modulprüfung nicht wiederholen. In diesem Fall besuchen Sie die Module wie vorgesehen.