Der Schulgemeinschaftsausschuss hat die folgende Hausordnung erarbeitet und beschlossen:
- Im Sinne einer gut funktionierenden Schulgemeinschaft legen wir Wert auf ein Verhalten, das von gegenseitiger Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme gekennzeichnet ist. Diskriminierende Äußerungen jeder Art sind unerwünscht.
- Wir betonen grundlegende Werthaltungen wie Toleranz – Aufgeschlossenheit – Kritikfähigkeit. Die Anerkennung der Menschenwürde – unabhängig von Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Herkunft, Alter und Geschlecht – sowie der Respekt vor jeder und jedem Einzelnen sind uns ein wichtiges Anliegen.
- Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen: GELB: Plastikflaschen (PET) und Getränkekartons (Tetrapak); ROT: sauberes Papier und dünne Kartons; SCHWARZ: Restmüll inklusive Biomüll und Aludosen.
- Jede*r Studierende hat am Unterricht in allen inskribierten Gegenständen regelmäßig teilzunehmen und zu den Unterrichtsstunden pünktlich zu erscheinen. Jede Störung einer konstruktiven Unterrichtsarbeit ist zu vermeiden.
- Während des Unterrichts, bei Schularbeiten und Kolloquien müssen Handys und Smartphones ausgeschaltet werden. Die Verwendung des Handys, sei es für Unterrichtszwecke oder in situationsbezogenen Ausnahmen, kann in Absprache mit der Lehrperson erfolgen. Im Rahmen der Reifeprüfung ist das Mitnehmen von internetfähigen Geräten, bspw. Smartphones, Smart Watches oder Tablets, untersagt. Werden solche Geräte in den Prüfungsraum mitgenommen, müssen diese unaufgefordert bei den aufsichtsführenden Lehrer*innen abgegeben werden.
- Das Fotografieren, Filmen und Tonaufnehmen von Lehrpersonen und Studierenden sind ohne deren ausdrückliche Zustimmung verboten.
- Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist grundsätzlich verboten.
- Das Mitbringen, der Konsum und der Vertrieb von Alkohol und Drogen jeglicher Art sind grundsätzlich verboten.
- Der Aufenthalt von schulfremden Personen, die kein schulbezogenes Anliegen haben, ist in der Schule – außer mit Genehmigung – nicht gestattet.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
- Für private Gegenstände wird von der Schule keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen.
- Jede Beschädigung oder Beschmutzung der Schulräume, der Schulgeräte und Lehrmittel ist untersagt. Wer das Eigentum der Schule beschädigt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
- Jede* Studierende ist verpflichtet, Änderungen von wichtigen persönlichen Daten (Name, Adresse, Email, Telefonnummer, Autokennzeichen, Arbeitgeber) dem Sekretariat unverzüglich zu melden oder eigenständig im Verwaltungsprogramm Sokrates einzutragen.
- Eine Erkrankung oder eine andere länger als eine Woche dauernde Verhinderung am Schulbesuch ist dem bzw. der Studienkoordinator*in zu melden. Erfolgt bei einem Fernbleiben vom Unterricht von mehr als zwei Wochen auf die Nachfrage des bzw. der Studienkoordinator*in keine Rückmeldung, so wird der bzw. die Studierende abgemeldet.
- Eine meldepflichtige Krankheit ist der Leitung der Schule sofort mitzuteilen. Der bzw. die Studierende hat der Schule so lange fernzubleiben, als die Gefahr einer Übertragung besteht. Das Gleiche gilt für den Fall, dass in der Familie oder im Haushalt des bzw. der betreffenden Studierenden eine solche Krankheit auftritt, die eine Übertragung befürchten lässt.
- Die Studierenden verpflichten sich bei vorzeitiger Abmeldung, die im Rahmen der Schulbuchaktion erhaltenen Bücher im Sekretariat oder bei den Schulsprecher*innen zurückzugeben, damit diese weiterverwendet werden können.
- Alle Kolloquien- und Reifeprüfungstermine werden von der Direktion auf der Homepage, am Monitor im Stiegenhaus und auf Sokrates digital verlautbart. Es ist die Verpflichtung des bzw. der Studierenden, diese Termine wahrzunehmen und sich über den genauen Zeitpunkt zu informieren. Anmeldeschluss für Kolloquien ist eine Woche vor der Prüfung. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular. Eine allfällige Verhinderung des Kandidaten bzw. der Kandidatin muss bei Reifeprüfungen vor Ablauf der Abmeldefrist (in der Regel eine Woche vor Prüfungsbeginn), bei Kolloquien spätestens drei Tage vor der Prüfung bekanntgegeben werden.
Verhalten auf dem Schulgelände:
- Es herrscht ein generelles Rauchverbot am gesamten Schulgelände. Dazu gehört auch der Brunnenbereich vor dem salzachseitigen Eingang.
- Für Fahrräder sind folgende Parkplätze vorgesehen:
- Fahrradständer am Franz-Josef-Kai vor der Schule
- Fahrradständer im Schulhof
- Parken für Pkws:
- Das Autokennzeichen ist der Schule bekanntzugeben, eine Berechtigungskarte für den Parkplatz im Sekretariat erhältlich.
- Die Parkberechtigung innerhalb des Schrankens erstreckt sich montags bis donnerstags auf den Zeitraum von 16:45 bis 22:00 Uhr, freitags von 14:30 bis 22:00 Uhr und samstags von 8:45 bis 17:00 Uhr.
- Folgende Schrankenöffnungszeiten sind programmiert:
Mo-Do
16:45-17:15
18:30-19:00
20:00-20:30
Fr
15:15-15:45
16:45-17:15
18:30-19:00
20:00-20:30
Sa
8:45-9:15
- Studierende mit einer Berechtigungskarte für den Parkplatz dürfen in dieser Zeit in den Schulhof einfahren und das Auto auf den Stellplätzen entlang des Fahrradabstellplatzes parken. Die Stellplätze auf der nördlichen Seite in Richtung Sporthalle sind den Lehrpersonen vorbehalten.
- Die Parkordnung wird kontrolliert – bei Zuwiderhandlung erfolgt der Einzug der Parkberechtigungskarte.
- Es ist verboten, das Auto im Bereich zwischen Einfahrt und Schranken zu parken.
- Bei Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig abgeschleppt.
- Der Vorderausgang zur Salzach ist geschlossen. Ein Offenhalten durch Keile oder durch die Veränderung des Schließmechanismus ist nicht gestattet.
- Das Schulgebäude ist spätestens um 22:05 zu verlassen.